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Anerkennung elektrotechnischer Ausbildung von EU-Staatsangehörigen

In der Schweiz sind die meisten beruflichen Tätigkeiten im Elektrobereich reglementiert. Deshalb müssen Inhaberinnen und Inhaber von ausländischen Berufsqualitfikationen diese vor Aufnahme der Dienstleistungstätigkeit anerkennen lassen. In Zusammenarbeit mit dem ESTI hat EIT.swiss eine einheitliche Lösung für die Gleichwertigkeitsanerkennung elektrotechnischer Ausbildungen von EU-Staatsangehörigen erarbeitet.

Gemäss dem Freizügigkeitsabkommen (FZA) haben rechtmässig in der EU/EFTA niedergelassene Berufsleute die Möglichkeit, in der Schweiz eine Dienstleistung zu erbringen, ohne sich dauerhaft niederlassen zu müssen. In solchen Fällen ist die Dauer der Dienstleistungserbringung auf 90 Tage pro Kalenderjahr beschränkt. Ist der Beruf, den sie ausüben möchten, reglementiert, können sie ein beschleunigtes Verfahren zur Nachprüfung der Berufsqualifikationen durchlaufen, das durch die Richtlinie 2005/36/EG4 und das BGMD5 geregelt ist. Ein Beruf gilt als reglementiert, wenn die Ausübung der beruflichen Tätigkeit in der Schweiz durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist.

In der Elektrobranche gelten insbesondere das Erstellen, Ändern oder Instandstellen von elektrischen Installationen gemäss Art. 2 Abs. 1 NIV, das Festanschliessen oder Unterbrechen ortsfester Erzeugnisse und Ändern oder Instandstellen solcher Anschlüsse als reglementierte Tätigkeiten. Die Installations- und Kontrollbewilligungen werden durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI erteilt. Damit ist das ESTI auch für die Gleichwertigkeitsanerkennung in der Elektrobranche zuständig. Falls ein Arbeitgeber Informationen zur Gleichwertigkeit der Diplome und Ausweise seiner Mitarbeitenden oder von Stellenbewerberinnen und -bewerber verlangt, können diese Personen diese beim Staatssekretariat für Bildung, Forschund und Innovation (www.sbfi.admin.ch/diploma) als allgemeine Stelle eine Diplomanerkennung beantragen. 

Hinsichtlich Anforderungen an die Gleichwertigkeitsanerkennung hat EIT.swiss in Zusammenarbeit mit dem ESTI und mit verschiedenen weiteren Gremien eine einheitliche Lösung für die elektrotechnischer Ausbildungen von EU-Staatsangehörigen erarbeitet, um die Vergleichbarkeit reglementierter Tätigkeiten im Elektrobereich zu ermöglichen. Neu können Personen mit einer innerhalb der EU abgeschlossenen elektrotechnischen Ausbildung und dem bestandenen Lehrgang Elektro-Teamleiter/in EIT.swiss den Montage-Elektrikerinnen und -elektrikern EFZ mit Zusatzausbildung gleichgestellt werden. Dafür wurde die Wegleitung für die Ausbildung Elektro-Teamleiter/in in verschiedenen Bereichen erweitert:

  • Im Bereich praxisbezogene theoretische Grundlagen kommen neu Themen sicherer Umgang mit Elektrizität, Brandschutz, Elektrotechnik, messtechnische Grundlagen, Erstprüfung und Grundlagen Installationstester hinzu.
  • Der Bereich theoretische Grundlagen für Instandhaltung und Geräteprüfungen nach SNR 462638 wird ergänzt mit den Themen Grundlagen der Geräteprüfung SNR 462638, Grundlagen Messgeräte und Instanthaltung sowie Reparatur an Geräten.
  • Der Bereich Praxis wurde neu definiert. Er beinhaltet Themen wie praktisches Messen nach NIV und NIN sowie praktisches Messen nach SNR 462638.

Dank dieser Änderung entfällt die bis anhin notwendige Eignungsprüfung durch das ESTI. Auch bei abgeschlossener Teamleiterausbildung notwenig bleibt die Gleichwertikeitsanerkennung. Für sie bleibt das ESTI weiterhin verantwortlich. Diese geschieht nur auf Antrag und ist kostenpflichtig. 

Die Gleichwertigkeitsanerkennung bezieht sich ausschliesslich auf die Grundbildung Montage-Elektriker/in EFZ. Sie ist eine de jure-Gleichstellung und keine Titelanerkennung. Wenn jemand die Gleichwertigkeit zur Grundbildung Elektroinstallateur/in EFZ anstrebt, dann wird diese Person wie bis anhin auf die Gesetzgebung im Bereich Berufsbildung verwiesen. Interessierte können sich zum Beispiel im Sinne einer Nachholbildung für Erwachsene auf das Qualifikationsverfahren vorbereiten und die Lehrabschlussprüfung als Elektroinstallateur/in EFZ absolvieren. Ausbildungsstätten, die den Lehrgang anbieten, müssen ein Anerkennungsverfahren bei EIT.swiss durchlaufen. Im Zuge dieses Verfahrens müssen sie unter anderem auch die angepassten Lehrgangsunterlagen gemäss geänderter Wegleitung einreichen. Zudem wird die Schule besucht, um die Lernumgebung und die Vermittlung der Handlungskompetenzen zu prüfen.