EIT.baselland
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Mitgliedschaft und Statuten

Der EIT.baselland setzt sich für seine Mitglieder ein:

  • Erhalt sämtlicher Kalkulationshilfen und Richtpreis-Empfehlungen zu Mitglieder-Konditionen
  • Erhalt von betriebswirtschaftlichen Grundlagen zu Mitglieder-Konditionen
  • Eigene Branchenlösung Arbeitssicherheit (Vollzug der EKAS-Richtlinen)
  • Kontakt und Zusammenarbeit mit dem EIT.swiss und den dazugehörenden Sektionen
  • Berufsbildung (verbandseigenes Ausbildungszentrum) mit überbetrieblichen Kürsen zu Mitglieder-Konditionen )
  • Verbandseigene Weiterbildungs- Veranstaltungen und gesellschaftliche Anlässe
  • Anschluss an die Familienausgleichskasse GEFAK
  • Anschluss an die AHV-Ausgleichskasse Wirtschaftskammer 114 (vorteilhafte Verwaltungskosten)
  • Vertretung der Arbeitsgeberinteressen durch den Verband
  • Verbandseigener Rechtsdienst (Erstberatung pro Fall sowie kleinere Auskünfte sind kostenlos
  • Infos über den Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
  • Vermietung von LAN- und TV-Messgeräten

Statuten

Hier finden Sie die kompletten Statuten des EIT.baselland. Diesen können Sie alles über Sinn und Zweck des EIT.baselland entnehmen.