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Neue MWST-Steuersätze ab 2024

Ab dem 1. Januar 2024 gelten die neuen Mehrwertsteuersätze. Die Muster der neuen Abrechnungen, gültig ab 2024, sind ab sofort verfügbar. In der Mehrwertsteuerabrechnung für das 3. Quartal 2023, für das 2. Semester 2023 und für den Monat Juli 2023 kann zum ersten Mal mit den neuen Mehrwertsteuersätzen gegenüber der ESTV abgerechnet werden.

  • Normalsatz: 8,1 %
     
  • Reduzierter Satz: 2,6 %
     
  • Sondersatz für Beherbergung: 3,8 %
     
  • Saldosteuersatz Elekroinstallationsgeschäft: 4,5%